Ablauf

Bei unserem Ersttermin möchte ich gemeinsam mit Ihnen herausfinden, was Sie in Ihrer aktuellen Lebenssituation beschäftigt. In einer vertrauensvollen Atmosphäre können Sie sich Zeit nehmen, Ihre Gedanken und Gefühle zu teilen- ganz ohne Druck. Es geht darum, Ihre Anliegen und Wünsche wertfrei zu besprechen und erste Ziele für die Beratung/ Behandlung zu formulieren. Meine Aufgabe ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen, damit Sie sich auf Ihrem Weg zur mehr Wohlbefinden und Lebensqualität verstanden und begleitet fühlen.

Wie lange der gesamte Beratungs- oder Behandlungsprozess dauern wird, hängt von den individuellen Zielen, den persönlichen Möglichkeiten sowie Ihrer Vorgeschichte ab. Beratung bzw. Behandlung ist ein dynamischer Prozess. Als roter Faden dient uns die gemeinsame Zieldefinition, wobei sich zu Beginn definierte Ziele im Laufe des Prozesses auch ändern können.
 
Bei Behandlung/Therapie: Für einen effektiven therapeutischen Prozess ist eine regelmäßige Sitzungsfrequenz wichtig. Um wirklich konsequent an Ihren Zielen arbeiten zu können, sind in der Regel zwischen 2 und 4 Einheiten pro Monat empfohlen (wöchentlicher bis 14tägiger Abstand). 



Kosten


Eine Einheit kostet 100 Euro. Die Leistung ist umsatzsteuerfrei (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG bzw. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG).


Der Preis beinhaltet die Beratungs-/Behandlungseinheit (50 Min.) sowie Vor- und Nachbereitungszeit und Dokumentation (10 Min.).
Nach jeder Einheit erhalten Sie eine Honorarnote. Das Erstgespräch ist in bar zu bezahlen. Alle weiteren Einheiten können Sie per Überweisung bezahlen.



Mit 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Von den Sozialversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB) wird derzeit ein Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung krankheitswertiger Störung(en) gewährt.

Aktuelle Höhe des Kostenzuschusses für eine Einzelsitzung (Stand Jänner 2024):
ÖGK 33,70€
SVS 45,00€
BVAEB 46,60€

Sie zahlen die Therapiesitzungen direkt bei mir und erhalten den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie die Rechnung dort einreichen.

Als Voraussetzung für die Gewährung des Kostenzuschusses benötigen Sie spätestens bis zur 2. Sitzung eine ärztliche Bestätigung. Diese Bestätigung stellt sicher, dass körperliche Ursachen, die zu psychischen Beschwerden führen könnten, ausreichend abgeklärt sind. Anschließend wird Ihnen für 10 Einheiten Behandlung jeweils ein Kostenzuschuss bewilligt.

Download: Formular ärztliche Bestätigung